Niederösterreichische Landeskorrespondenz – Presseinformation

OTS0124 5 II 0330 NLK0004 CI                                                                                                           Mi, 17.Mär 2021 Innenpolitik/Niederösterreich/Corona/Pernkopf/Königsberger-Ludwig

Regelungen zu Vorgehen in Hochinzidenzgebieten in Niederösterreich werden
präzisiert

Utl.: LH-Stellvertreter Pernkopf/LR Königsberger-Ludwig: Vorsicht und Weitblick bei Eindämmung der Pandemie: St. Pölten (OTS/NLK) – „Niederösterreich setzt auf Vorsicht und Weitblick bei der Eindämmung der Pandemie,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig. Deswegen werden nun bereits ab einem Inzidenzwert von 300 oder höher Maßnahmen auf Gemeinde- und Bezirksebene gesetzt. Die Überschreitung dieser Vorwarnstufe bedeutet fortan, dass die Gemeinden sofort durch die Bezirksverwaltungsbehörden kontaktiert werden, um mögliche Ursachen für das Ansteigen der Infektionszahlen und die möglichen Strategien zur Eindämmung zu besprechen. „Jedenfalls sollen die Testmöglichkeiten vor Ort intensiviert werden und vor Ort auch zur Nutzung dieser Tests aufgerufen werden,“ so Pernkopf und Königsberger-Ludwig.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Verwaltungsbezirk sieben Tage lang durchgehend über 400 beträgt, dann wird das Land Niederösterreich gemäß der Bundesvorgaben prüfen, auf welcher lokalen oder regionalen Ebene Maßnahmen getroffen werden. Abhängig von der Ausbreitungssituation und der lokalen Gegebenheiten können das bezirksweite oder auch regionalisierte Maßnahmen sein.

Sanitätsdirektorin Irmgard Lechner: „Solange die 7-Tage-Inzidenz über einem Wert von 400 liegt, sollen jedenfalls die Testungen in Schulen intensiviert werden und die FFP2 Maskenpflicht für Betreuerinnen und Betreuer in Kindergärten, für Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie für Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 14 Jahren ausgeweitet werden.“ Auf ein noch genaueres Procedere hat man sich zudem im Vorgehen gegen die besonders gefährliche Südafrika-Mutation verständigt. Um eine mögliche Verbreitung frühzeitig zu unterbinden, wird bei Vorliegen einer nachgewiesenen Infektion die behördliche Quarantäne erst nach negativer PCR-Testung aufgehoben. Diese Testung kann frühestens nach 14 Tagen durchgeführt werden und nur wenn die Person 48 Stunden symptomfrei war. Auch bei Haushaltsangehörigen wird nach zwei Wochen eine Testung durchgeführt. Zudem soll die Quellensuche im Contact-Tracing bei Südafrika-Fällen weiter intensiviert werden.


Weitere Informationen:
DI Jürgen Maier, Pressesprecher LH-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf,
Telefon +43 2742/9005-12704,
Mobil: +43 676 812 15283,
E-Mail: lhstv.pernkopf@noel.gv.at bzw.
Büro LR Königsberger-Ludwig, Mag. Dr. Anton Heinzl,
Telefon 02742/9005-12576,
E-Mail anton.heinzl@noel.gv.at.


Rückfragehinweis:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Franz Klingenbrunner 02742/9005-13314
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OTS0124 2021-03-17/11:45
171145  Mär  21

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